Wichtig Bitte beachten Sie: Für die Inanspruchnahme des Notdienstes fällt in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig ein zusätzlicher Betrag von 2,50 Euro als „Notdienstgebühr“. Diese Gebühr wird aber nur einmal in Anspruch genommen, egal wieviele Rezepte Sie vorlegen oder wieviele Arzneimittel Sie erwerben. Die Gebühr wird von den Krankenkassen übernommen, wenn der Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat und Sie damit unverzüglich in die Apotheke kommen. Es kann im Notdienst theoretisch immer zu kurzfristigen Verschiebungen kommen. Daher übernehmen wir keine Haftung für die unten angegebene Information. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann nutzen Sie die angegebenen Telefonnummern der Apotheken.
Apotheken-Notdienst
Wir können leider nicht rund um die Uhr für Sie da sein. Deshalb gibt es den Apothekennotdienst. Ein Notdienstplan regelt eine wechselweise Dienstbereitschaft von Apotheken außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Damit können Sie auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten jederzeit mit Arzneimitteln versorgt werden.
Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils morgens um 9.00 Uhr und endet am folgenden Tag morgens um 9.00 Uhr früh.
Während des Notdienstes dürfen in Apotheken nur Arznei-, Krankenpflege-, Desinfektions-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel und hygienische Artikel abgegeben werden.